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Qualitäts- und Compliancepolitik

Anfragen unserer Kunden werden schnellstmöglich behandelt. Offerte werden kundenorientiert erstellt und preislich seriös kalkuliert. Dabei legen wir größten Wert auf korrektes Verhalten und Einhaltung des Code of Conduct.

Unsere Lieferanten und externen Interessenspartnern sowie Dienstleister werden sorgsam nach unseren individuellen Anforderungen ausgewählt, es wird ein transparenter und kooperativer Kontakt gepflegt.

Die Qualitäts- und Compliancepolitik des Unternehmens hat zum Ziel, der Qualität als einen bedeutenden Erfolgsparameter im Unternehmen den notwendigen Stellenwert zu verschaffen. Das ist die Aufgabe des Managements und erfordert ein entsprechendes Führungsverhalten.

Dieses spiegelt sich in unseren Mitarbeitern wider, die sich durch hohe Fachkompetenz durchlaufene Schulungen und Unterweisungen auszeichnen.

Unsere Mitarbeiter sind gut motiviert, interessiert, engagiert und haben gute Umgangsformen. Sie bringen laufend eigene Ideen und Vorschläge ein, sind verlässlich und flexibel, wobei sie ein hohes Maß an Entscheidungsfähigkeit und selbstständiges Arbeiten an den Tag legen.

Dadurch streben wir fehlerfreie Leistungen an.

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, an der Umsetzung der Qualitäts- und Compliancepolitik und an der ständigen Verbesserung des IMS aktiv mitzuarbeiten, geltende Gesetze zu befolgen, damit die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten und Verbesserungsvorschläge an den QM weiterzuleiten, der weitere Schritte zur Verbesserung einleitet.

Die Umsetzung der Qualitäts- und Compliancepolitik sichert das gut gehende Unternehmen und die Arbeitsplätze. Alle gemeinsam wollen wir stolz auf unser Unternehmen sein.

Compliance-Commitment

ERKA Geschäftsführerin Monika Pelikan hat ein klares Bekenntnis abgegeben, das auch für alle Mitarbeitende Gültigkeit hat.

Die Firma ERKA Elektroinstallations Ges.m.b.H wurde im Jahr 1979 gegründet. Das Unternehmen beschäftigte sich ursprünglich mit allgemeinen Elektroinstallationen.

Im Laufe der Jahre wurden die Aktivitäten erweitert und neue Geschäftsbereiche entstanden. Die rasch steigende Nachfrage nach neuen Produkten und Lösungen haben dies erfordert.

So wie im ganzen Unternehmen das Handeln von Teamgeist und guter Zusammenarbeit geprägt wird, so wird auch eine partnerschaftliche Ausrichtung in der Geschäftsleitung als Grundsatz und Voraussetzung angesehen.

Das dokumentieren wir auch durch unser langjähriges ausgereiftes "Integriertes Management-System", das Qualitätsmanagement nach ISO 9001, darüber hinaus die Sicherheitszertifizierung nach SCC, sowie das Compliance Managementsystems nach ISO 37301 beinhaltet, neben tiefgehenden Unternehmensregeln.

Mit dem Compliance Management-System haben wir weitreichende Schritte gesetzt, damit Interessenskonflikte und Korruption verhindert werden und Kartellrechts-, Geldwäsche- und Datenschutzregeln sowie Gesetze und Vorschriften strikt eingehalten werden. Wir bekennen uns zu Null-Toleranz bei Verstößen.

Damit garantieren wir unseren Kunden beste Qualität, höchste Integrität, Pünktlichkeit und Präzision in der Abwicklung bei höchstmöglicher Sicherheit.

Alle Führungskräfte und Mitarbeitenden verpflichten sich zur strikten Einhaltung dieses Commitments.

Für Fragen und Anregungen im Zusammenhang mit Compliance und Korruptionsprävention sowie für Meldungen von Verdachtsfällen auf Korruption und Amtsmissbrauch steht die Geschäftsführerin jederzeit zur Verfügung.

Monika Pelikan
Geschäftsführerin

Verhaltenskodex (Code of Conduct)

Unser Verhaltenskodex ist ein Leitfaden für das gesamte Unternehmen Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H.und gilt deshalb für jeden von uns gleichermaßen. Der CoC richtet er sich an die Geschäftsführung, die Führungskräfte und alle unseren Beschäftigten sowie unsere Lieferanten. Er repräsentiert zum einen den Anspruch an uns selbst, den darin aufgeführten Werten und Grundsätzen gerecht zu werden und signalisiert zugleich nach außen ein verantwortungsvolles Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern, Behörden, Kunden und unseren Beschäftigten.

Verpflichtung der Unternehmensleitung

Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H. sieht sich in der Pflicht, ökonomisch und umweltbewusst zu handeln. Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H. ist bestrebt, seine Geschäfte kompetent und auf ethisch moralischer Grundlage zu betreiben und in allen Märkten, in denen sie tätig ist, einen fairen Wettbewerb zu betreiben. Hierzu zählen wir die Einhaltung der geltenden Gesetze und die Akzeptanz von Kartellverboten bzw. Wettbewerbsbeschränkungen. Wir wollen es vermeiden, uns gegenüber Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern unzulässige Vorteile zu verschaffen.

Umsetzung und Durchsetzung

Die Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H. verpflichtet sich die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um den in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Grundsätzen und Werten gerecht zu werden.

 

Monika Pelikan

Geschäftsführung

Geltungsbereich

Der Verhaltenskodex stellt verbindliche Regeln dar, die von jedem Mitarbeitende des Unternehmens zu beachten sind. Insbesondere die Geschäftsführung und alle Führungskräfte tragen die Verantwortung für die aktive Umsetzung dieses Verhaltenskodex. Sie haben in jeder Hinsicht eine Vorbildfunktion zu erfüllen. Der Kodex ist Grundlage und Leitfaden für die Bewältigung ethischer und rechtlicher Herausforderungen bei der täglichen Arbeit. Jeder Mitarbeitende kann sich mit Fragen und Hinweisen in diesem Zusammenhang an seinen Vorgesetzten oder die Geschäftsführung wenden.

Teamgeist, konstruktive Zusammenarbeit

Wir stellen vorhandene Lösungen immer wieder in Frage und entwickeln neue Ideen zum Wohle unserer Kunden. Hierzu fördern wir eine konstruktive Teamarbeit unserer Mitarbeitenden. Ihre Interessen und Anforderungen an uns sind für unsere Arbeit und Weiterentwicklung ausschlaggebend. In der Zusammenarbeit sind wir durch die Vielfalt unserer Mitarbeitenden und deren Einsatz in den Geschäftsfeldern erfolgreich.

Standards der Zusammenarbeit

Wir erwarten von allen unseren Beschäftigten, dass sie stets nach höchsten beruflichen Standards sowie Leitlinien unseres Unternehmens handeln. Verstoßen Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit bzw. durch ihr Verhalten gegen bestehende Richtlinien, Regelungen oder Vorschriften, haben diese mit disziplinarischen Maßnahmen zu rechnen.

Kommunikation

Wir machen uns mit den in diesem Verhaltenskodex geregelten Inhalten vertraut und erläutern die sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Wir kommunizieren die Grundsätze des Verhaltenskodex gegenüber unseren Geschäftspartnern.

Richtlinien und Prozesse

Die in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Verhaltensanforderungen sind als Bestandteil des Arbeitsvertrages für Mitarbeitende des Unternehmens verbindlich und daher unbedingt einzuhalten. Das Unternehmen leitet alle erforderlichen Schritte ein, um die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Grundwerte und Vorgaben durch geeignete Organisationsmaßnahmen sowie angemessene Richtlinien und Prozesse in allen Geschäftsbereichen umzusetzen.

Regelmässige Kontrollen

Wir als Unternehmen verpflichten uns, die Einhaltung des Kodex regelmäßig intern zu kontrollieren. Darüber hinaus werden jährlich externe Auditoren beauftragt, das Compliance-Management-System auf Einhaltung und Verbesserung zu kontrollieren.

Mitteilung von Verstößen

Alle Mitarbeitenden sind angehalten, beobachtete (potenzielle, auch drohende) Verstöße gegen Gesetze, interne Regelungen und diesen Verhaltenskodex unverzüglich dem Geschäftsführer zu melden. Meldungen einer Verletzung dieses Kodex werden strikt vertraulich behandelt und haben keine negativen Auswirkungen für den Meldenden, es sei denn, es wäre bewusst ein unwahrer Sachverhalt behauptet worden.

Folgen von Verstößen

Verstöße gegen den Verhaltenskodex und gesetzliche Bestimmungen können je nach Schwere arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und auch strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben.

Integrität, Glaubwürdigkeit und Transparenz

Die Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H. richtet ihre geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen an den allgemein gültigen ethischen Werten, insbesondere der Integrität, der Glaubwürdigkeit und dem Respekt vor der Menschenwürde aus. Sie fördert auf geeignete Weise Transparenz, verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

Offene Kommunikation mit Mitarbeitenden

Melden Mitarbeitende in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten dulden wir diesem gegenüber keine Einschüchterungsversuche oder Repressalien. „In gutem Glauben“ verstehen wir so, dass der Mitarbeitende überzeugt ist, dass seine Darstellung der Wahrheit entspricht. Dies gilt unabhängig davon, ob eine spätere Untersuchung die Version des Mitarbeitenden bestätigt oder nicht.

Dialog mit Kooperationspartnern

Alle Geschäftsinformationen unserer Partner und ihre Betriebsgeheimnisse werden sensibel und vertraulich behandelt. Erforderliche Dokumente werden sachgerecht erstellt, aufbewahrt oder ggf. nach dem Ende der Zusammenarbeit vernichtet.

Kundenorientierung

Wir verhalten uns unseren Kunden und Geschäftspartnern gegenüber fair und ehrlich. Wir erfassen die Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen unserer Kunden und Geschäftspartner um eine zielgerichtete Umsetzung in Produkte, Dienstleistungen oder andere Prozesse zu gewährleisten. Unser oberstes Ziel ist es, auf der Basis von Vertrauen eine langfristige und stabile Beziehung zu unseren Kunden und Geschäftspartnern aufzubauen.

Wettbewerbs- und Kartellrecht

Die Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H. achtet die Regeln eines fairen und offenen Wettbewerbs und trifft keine Absprachen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinflussen. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Absprache, aber auch jede abgestimmte Verhaltensweise mit Wettbewerbern zu folgenden Themen:

  • Preise und Preisbestandteile
  • Konditionen
  • Kunden
  • Liefergebiete
  • Quoten und Kapazitäten
  • verabredete Marktaustritte
  • Abstimmung über geplante Innovationen
  • Boykotte

Ausschreibungen

Erfolgt die Vergabe eines Auftrags auf der Grundlage einer formalen Ausschreibung, wird das Unternehmen Angebote mit anderen Bietern weder absprechen noch abstimmen. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für beschränkte Ausschreibungen und unabhängig davon, ob es sich um ein Vergabeverfahren der öffentlichen Hand oder von einer privaten Stelle handelt. Zur Bildung von Bieter- und Arbeitsgemeinschaften wurden entsprechende Handlungsanweisungen (gem. § 78 Abs 1 Z 4 BVergG) erstellt.

Annahme von Geschenken, Spenden und Sponsoring

Geschenke an unsere Mitarbeitenden

Unsere Mitarbeitenden fordern oder akzeptieren von Kunden oder Lieferanten keine persönlichen Vorteile, die das eigene Verhalten hinsichtlich der eigenen Tätigkeit für die Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H. beeinflussen oder beeinflussen könnten. Werden Geschenke von Dritten angeboten, dürfen diese nur dann angenommen werden, wenn sie allgemein übliche Praxis sind und als Höflichkeit oder Gefälligkeit anerkannt werden können (Werbegeschenke mit dem Logo des abgebenden Unternehmens, wie zum Beispiel Kalender oder Kugelschreiber). Bei Geschenken, deren Wert die übliche Praxis übersteigt, muss die Geschäftsleitung informiert werden, die sodann die Entscheidung trifft. Ist dies nicht möglich, sind diese Geschenke abzulehnen.

Geschenke durch unsere Mitarbeitenden

Geschenke unsererseits dürfen ebenfalls nur in einem für die Geschäftsbeziehung üblichen Rahmen und in einem materiell angemessenen Umfang angeboten werden. Der Empfänger darf damit keine Verpflichtung verbinden können, die seine geschäftlichen Entscheidungen beeinflussen würde.

Spenden und Sponsoring

Spenden werden nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung getätigt. Spendentätigkeit und Sponsoringleistungen dürfen nicht darauf angelegt sein, Entscheidungen im Interesse der Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H. verdeckt zu fördern. Die Spende muss transparent sein. Der Empfänger der Spende und die konkrete Verwendung durch den Empfänger müssen bekannt sein. Über den Grund für die Spende und die zweckbestimmte Verwendung muss jederzeit Rechenschaft abgelegt werden können. Spendenähnliche Vergütungen sind zu unterlassen. Spendenähnliche Vergütungen sind Zuwendungen, die nur scheinbar als Vergütung einer Leistung gewährt werden, deren Wert aber den Wert der Leistung deutlich überschreiten.

Geldwäsche

Wir dulden keine Geldwäsche. Alle Mitarbeitenden sind zur strikten Befolgung der Gesetze zur Geldwäschebekämpfung verpflichtet. Ferner haben sie verdächtige Zahlungsformen oder andere Transaktionen, die auf Geldwäsche hindeuten, sofort dem Geschäftsführer mitzuteilen.

Steuerrecht

Die Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H. erstellt Steuererklärungen und -anmeldungen wahrheitsgemäß.

Bestechung und Korruption

Wir dulden keinerlei Form von Korruption und Bestechung, unabhängig davon, ob dadurch unser Firmenvermögen oder das Vermögen Dritter geschädigt wird. Wir sorgen durch Kontrollmechanismen dafür, dass Bestechung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Steuerhinterziehung oder Geldwäsche vorgebeugt wird. Unseren Mitarbeitenden ist es untersagt, Gefälligkeiten jeglicher Art anzunehmen oder zu erteilen (Bargeld, Reisen, Geschenke etc.), die an einen ungebührlichen Vorteil gekoppelt sind (Auftragserteilung, Projektzuschlag etc.).

Auch unsere Geschäftspartner sind angehalten Interessenkonflikte, die ein Korruptionsrisiko bergen, zu vermeiden.

Amtsträger

Vorteile jeglicher Art an Beamte und andere Amtsträger sowie an Beauftragte staatlicher Einrichtungen, auch mittelbar über Dritte, sind unabhängig von deren Wert untersagt.

Parteien und Mandatsträger

Bei Zuwendungen an Parteien und politische Organisationen sowie an Mandatsträger und Kandidaten für politische Ämter werden die jeweils geltenden Gesetze eingehalten.

Berater und Agenten

Die Beauftragung von Beratern, Agenten und anderen Auftragsmittlern darf nicht dazu dienen, das Bestechungsverbot zu umgehen.

Datenschutz

Wir behandeln alle personenbezogenen Daten unserer Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitenden mit größter Sorgfalt. Dazu zählen Namen, Adressen, Telefonnummern sowie Geburtsdatum oder Informationen über den gegenwärtigen Gesundheitszustand. Unsere Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet zur Sicherung der Daten alle Maßnahmen zu treffen, die dazu geeignet sind unser IT-System sowohl vor internem als auch externem Datendiebstahl zu schützen. Dies betrifft insbesondere in der Firma missbräuchlich verwendete Passwörter sowie unautorisiertes Herunterladen von Dateien, insbesondere von unangemessenem Material aus dem Internet.

Loyalität der Mitarbeitenden

Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden Loyalität und wir achten darauf, dass Mitarbeitende nicht in Situationen geraten, in denen deren persönliches oder finanzielles Interesse mit denen der Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H. oder seiner Geschäftspartner kollidieren. Die Mitarbeitenden haben jedes persönliche Interesse, das im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bestehen könnte, unverzüglich ihren Vorgesetzten zu melden.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Unsere Mitarbeitenden verpflichten sich, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und andere interne Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt entsprechend für die nicht öffentlich zugänglichen Informationen über Vertragspartner und Kunden. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

Wahrheitspflicht

Alle Berichte und andere schriftlichen Dokumentationen sind korrekt und wahrheitsgemäß zu verfassen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um interne Berichte handelt, oder diese nach außen gegeben werden. Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen haben sich an den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung auszurichten und stets vollständig und korrekt zu sein.

Soziale Verantwortung

Soziale Verantwortung ist unverzichtbarer Bestandteil einer an Werten orientierten Unternehmensführung und wesentlicher Faktor für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H. bietet Mitarbeitenden laufend an renommierten Instituten wie der Technischen Universität Graz, TÜV Austria, Austrian Standards plus sowie bei namhaften deutschen Herstellern Schulungen an. Das gewährleistet, dass Mitarbeitende über exzellentes Know-how der letztgültigen Normen verfügen. Um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden bestmöglich zu fördern, liegt die Durchführung von Außenarbeiten (Fassade u. Dach) bei schlechtem Wetter, im Ermessen des Mitarbeiters. Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden wird regelmäßig erhoben und Verbesserungsmaßnahmen werden daraus abgeleitet.

Menschenrechte

Wir respektieren und unterstützen die international anerkannten Menschenrechte. In diesem Zusammenhang stehen wir auch in einem ständigen Dialog mit unseren Lieferanten, um zu vermeiden, dass unsere Produkte Rohstoffe aus Konfliktregionen enthalten.

Chancengleichheit

Wir fördern die Chancengleichheit unserer Mitarbeitenden. Der Geschäftsführer führt diesbezügliche persönliche Gespräche.

Arbeitnehmerrechte

Die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit der Beschäftigten wird, soweit nach den nationalen Bestimmungen rechtlich zulässig, anerkannt. Die Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H. und ihre Mitarbeitenden beachten die geltenden nationalen Gesetze und Arbeitsnormen hinsichtlich angemessener Entlohnung und maximaler Arbeitszeit. Dies schließt selbstverständlich auch die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns in Österreich mit ein. Wir sorgen insgesamt für faire Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeitenden.

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Rahmen der nationalen Bestimmungen gewährleistet. Darüber hinaus, hat Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H. die Sicherheitszertifizierung SCC:2011 seit vielen Jahren erfolgreich bestanden.

Schutz der Umwelt

Der Schutz der Umwelt und des Klimas ist uns ein wichtiges Anliegen. Unsere Mitarbeitenden sind dazu angehalten alle natürlichen Ressourcen, die in unserem Unternehmen eingesetzt werden, (z.B. Energie, Wasser Flächen) schonend zu behandeln. Ein verantwortungsvoller Umgang bei Herstellung und Vertrieb unserer Produkte und/oder unserer Dienstleistungen wird von unseren Mitarbeitenden erwartet. Wir halten zum Schutz unserer Mitarbeitenden alle Gesetze und Regeln, die die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen, ein. Dazu werden insbesondere von unseren Führungskräften Maßnahmen ergriffen, die für unsere Mitarbeitenden eine gesunde und gefahrenfreie Arbeitsumgebung schaffen.

Verbraucherinteressen

Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, hält sich die Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H.an die Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern.

Gesellschaftliches Engagement

Die Erka Elektroinstallationsunternehmen Gesellschaft m.b.H. trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region durch Anbieten von sicheren Arbeitsplätzen bei.

Einhaltung geltenden Rechts

Wir verpflichten unsere Führungskräfte dazu sich mit den Gesetzen, Vorschriften und Regeln, die für ihren Verantwortungsbereich relevant sind, vertraut zu machen und ausnahmslos einzuhalten. Gerade unsere Führungskräfte tragen bei der Erfüllung des Verhaltenskodex eine hohe Verantwortung. Die Geschäftspraktiken unserer Geschäftspartner und deren Lieferanten müssen ebenso den geltenden Gesetzen Rechnung tragen. Dies betrifft insbesondere den inländischen Warenhandel, Technologien oder Dienstleistungen, aber auch den Zahlungs- und Kapitalverkehr.

Diskriminierungsverbot

Jede Form von Diskriminierung ist prinzipiell untersagt. Gleichgültig ob es sich dabei um die Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, das Alter und Geschlecht, die sexuelle Ausrichtung, um den Familienstand, eine Schwangerschaft oder eine Behinderung, oder um Religion oder Weltanschauung handelt. Beförderungen, Neueinstellungen erfolgen immer frei von Diskriminierung.

Schutz vor Kinder- oder Zwangsarbeit

Wir lehnen Kinder- oder Zwangsarbeit ohne Ausnahme strikt ab.

Gez. GF Monika Pelikan, 12.6.2023

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